Andreas Rietmüller & Bettina Thews

Erste Schritte

Terminvergabe per Telefon

Für eine erste Kontaktaufnahme rufen Sie uns bitte während unserer telefonischen Sprechzeiten an (siehe "Kontakt"). 

Termin in einer "psychotherapeutischen Sprechstunde"

Nach Terminvereinbarung findet eine sogenannte "psychotherapeutische Sprechstunde" zur ersten Orientierung und diagnostischen Einschätzung statt. In der Sprechstunde wird geklärt, ob eine psychotherapeutische Behandlung bei Ihnen erforderlich ist und/oder ob andere fachspezifische Hilfen sinnvoll oder notwendig sind. Ein Termin zur psychotherapeutischen Sprechstunde ist in der Regel noch keine Zusage für einen ambulanten Psychotherapieplatz. 

Unterlagen nicht vergessen

Wichtiger Hinweis: Bringen Sie bitte zum Erstgespräch Ihre Versichertenkarte mit! Ein ärztlicher Überweisungsschein ist nicht notwendig, es sei denn, Sie nehmen an einem Hausarztvertrag teil. Sollten Sie im Besitz von Befunden sein (z. B. Klinik- oder Reha-Bericht), bringen Sie diese bitte ebenfalls mit. 

Schweigepflicht

Selbstverständlich besteht für uns eine Schweigepflicht. Sollte eine Kontaktaufnahme mit bestimmten Ansprechpartnern (z. B. Hausarzt) sinnvoll sein, brauchen wir hierfür Ihr schriftliches Einverständnis. 

Hinweise zu den Kostenregelungen 

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von allen gesetzlichen Krankenkassen und den Beihilfestellen nach Antragstellung und Genehmigung übernommen. Gleiches gilt in der Regel auch für die privaten Krankenversicherungen.